Titelbild eines Nachhaltigkeitsberichts mit ESG‑Symbolen und Text zur EU Platform on Sustainable Finance und ESRS 2.0

ESRS 2.0: Empfehlungen der EU Platform für Unternehmen 2026

Am 16. März 2026 hat die EU Platform on Sustainable Finance ihre Stellungnahme zur ESRS-Überarbeitung veröffentlicht.

Das Gremium berät direkt die Europäische Kommission. Die Empfehlungen sind zwar nicht bindend, haben in der Vergangenheit aber nachweislich die Ausgestaltung der EU-Regulierung geprägt.

Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:

ESRS und EU-Taxonomie enger verzahnen
Gefordert sind explizite Querverweise zwischen beiden Rahmenwerken, um Doppelarbeit zu vermeiden. Transitionspläne sollen künftig den Bezug zu taxonomie-konformem CapEx ausweisen.

Szenarioanalysen sollen Pflicht bleiben
Die Abschwächung zu einem „falls angewendet"-Ansatz wird klar abgelehnt. Die Plattform sieht darin einen Rückschritt hinter internationale Standards wie IFRS S2 und TCFD und warnt vor Glaubwürdigkeitsverlusten gegenüber Investoren.

Einheitliches Transitionsplan-Template empfohlen
Modular aufgebaut, beginnend mit Klima, dann Biodiversität. Freiwillige Nutzung, aber mehr Vergleichbarkeit und langfristig geringerer Aufwand.

Freiwillige Berichterstattung braucht Leitplanken
Nach Omnibus I sind viele der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus der CSRD-Pflicht gefallen. Die Plattform warnt jedoch ausdrücklich: Wer ESRS freiwillig anwendet, soll dies konsistent und methodisch korrekt tun. Selektive oder abweichende Darstellungen erhöhen das Greenwashing-Risiko.

Die Kernbotschaft:
Vereinfachung ja, aber nicht auf Kosten der inhaltlichen Substanz.

Bedeutung für Unternehmen:
Wer Entwicklungen frühzeitig verfolgt und Strukturen, Daten sowie Kompetenzen aufbaut, wird ab 2027 deutliche Vorteile spüren.

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Quelle: Sustainable-Finance-Rahmen der Europäische Union – ESRS-Überarbeitung. (Link zur Quelle)