Person hält ein Tablet mit ESG‑Grafik zu Umwelt, Soziales und Governance, daneben zweite Person; eingeblendeter Hinweis zu ESRS 2.0 und der Frage, ob die DWA angepasst werden muss.

ESRS 2.0: Müssen wir unsere bestehende DWA jetzt anpassen?

Die kurze Antwort: Ja – aber nicht komplett neu starten.

Mit den ESRS‑Überarbeitungen 2025 verschiebt sich der Fokus vom komplexen prozessorientierten hin zu einer schlankeren, strategischeren und top‑down ausgerichteten doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Was heißt das für bereits durchgeführte DWAs nach ESRS Set 1?

Sie müssen nachschärfen, aber nicht von vorne beginnen.

Die wichtigsten Änderungen:
Top‑down statt Bottom‑up: Der Prozess startet künftig beim Geschäftsmodell und der Strategie, nicht bei endlosen Themenlisten.

Neuer Materialitätsfilter: Nur IROs, die zu wesentlichen Offenlegungen führen, werden vertieft analysiert – der Rest fällt raus.

66% weniger Datenpunkte: Massive Entlastung in der Berichterstattung durch die Reduktion der Offenlegungspflichten.

Weniger Dokumentationspflicht: Keine Pflicht mehr, jede Nicht‑Materialität einzeln zu begründen.

Flexiblere Berichtslogik: Unternehmen können künftig auf Themen‑, Sub‑Themen- oder IRO‑Ebene berichten – so wie es zur Steuerungslogik passt.

Update zu ESRS 2.0: Die überarbeiteten ESRS sind noch nicht final. Die Standards werden voraussichtlich Mitte 2026 verabschiedet. Wir gehen davon aus, dass lediglich Detailanpassungen erfolgen werden.

retria begleitet Unternehmen bei der Überarbeitung ihrer DWA hinsichtlich ESRS 2.0. Sprechen Sie uns gerne an!