Nachweisführung und CSR-Reporting
Die Führung von Nachweisen über die Herkunft von Energie (aus erneuerbaren Quellen) ist für die Berichterstattung nach ESRS E1 relevant. Im Rahmen von ESRS E5 sind Abfallbehandlungsnachweise zu führen, um die Angabepflichten über Abfälle erfüllen zu können.
Im Artikel „Nachhaltigkeitsberichterstattung über den Energiemix nach ESRS E1 und Abfälle nach ESRS E5“ geben Prof. Dr. Karina Sopp und Katharina Frewein Hinweise
– über Angabepflichten zum Energiemix und zu Abfällen
– zur Nachweisführung und zur Zusammenarbeit mit Energieversorgern und Verwertungsunternehmen
Wir stellen euch den Artikel kostenfrei über über diesen Link zur Verfügung.
Danke an Kristina Arndt und Anke Kreft vom NWB Verlag GmbH & Co. KG für das Entgegenkommen, den Beitrag öffentlich teilen zu dürfen!
Der Beitrag ist in der Zeitschrift „Nachhaltigkeit und Reporting“ im Dezember 2023 erschienen. „Nachhaltigkeit und Reporting“ ist ein noch recht junges Medium, das insbesondere die Entwicklungen rund um die Neuerungen durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) thematisiert.
Viel Freude beim Lesen!