
Transitionsplanung: Klimaziele strategisch erreichen
Wichtig dabei:
Die CSRD/ESRS verlangen keine Erstellung eines Plans , sondern lediglich die Berichterstattung, falls bereits einer existiert.
Eine tatsächliche Pflicht zur Aufstellung ergibt sich erst aus dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD).
Was bedeutet das in der Praxis?
Hinter einem Transitionsplan steckt mehr als ein Zielbild.
Gefordert wird ein realistischer Umsetzungsplan mit Zeitrahmen, Maßnahmen und Kennzahlen, eingebettet in die Unternehmensstrategie.
Er zeigt, wie Klimaziele konkret erreicht werden sollen und macht Fortschritte messbar.
Ob Pflicht oder freiwillig: Wer jetzt plant, sichert sich Glaubwürdigkeit gegenüber Investor*innen, Banken und Kund*innen und zeigt strategische Weitsicht.
Sie möchten mehr erfahren?
Treffen Sie retria am 7.–8. Oktober beim Haufe ESRS Summit 2025 in Eschborn.
Mit dabei: Univ.-Prof. Dr. Prof. Dr. Karina Sopp (TU Freiberg / retria) mit dem Vortrag:
„Von der Berichterstattung zur Transformation: Transitionspläne als Treiber für nachhaltigen Fortschritt“
Im Rahmen der CSRD und den ESRS, insbesondere ESRS E1, wird erwartet, dass offengelegt wird, ob es einen Transitionsplan gibt und wie dieser aussieht.